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3G-Regel für Konzertbesuche und Hinweis auf weitere Hygienevorschriften

03.09.2021

Um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu bieten und dennoch Gottesdienste mit Gemeindegesang bzw. Veranstaltungen durchzuführen, mussten wir ein Hygienekonzept erstellen, das für alle Besucher bindend ist.

Wir bitten Sie, um keine für unsere Gemeindekirchenräte, die für die Durchsetzung dieses Konzeptes Sorge tragen müssen, unangenehme Situationen entstehen zu lassen, die nachfolgenden Regelungen von vorn herein zu beachten:

1: Der Besuch aller Veranstaltungen incl. Gottesdienste ist nur mit Mundschutz bis zum Einnehmen des Sitzplatzes möglich.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie geimpft, getestet oder genesen sind.

Als Ausnahme gilt nur ein ärztliches Atest.

(lediglich die durchführenden Personen sind davon während der Handlung befreit.)

2. Die bekannten Sicherheitsabstände von 1,50 m bei Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, sind nach wie vor zu beachten.

3. Außer für Gottesdienste gilt die 3G-Regel.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und die Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen